Sozialrabatt zur Teilnahme an der JugendFEIER | HVD Nordbrandenburg
Wir möchten allen jungen Menschen die Teilnahme an der JugendFEIER ermöglichen – unabhängig von der finanziellen Situation. Dafür gibt es für berechtigte Familien einen Sozialrabatt.
Im Portal:
Ob der Sozialrabatt zu Ihrer Buchung hinterlegt ist und welche Schritte ggf. noch offen sind, sehen Sie unter „Meine Buchungen“.
Wer ist berechtigt?
Anspruch auf den Sozialrabatt haben Familien, wenn sie oder ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Welcher Nachweis wird benötigt?
Hinweis
Bitte reichen Sie einen gültigen Nachweis ein (z. B. Bewilligungsbescheid).
Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Anmeldung gültig sein und innerhalb der im Portal genannten Frist nachgereicht werden.
Wie hoch ist der Sozialrabatt?
Feiergebühr
Der Sozialrabatt beträgt 25 € auf die Feiergebühr.
Sobald der gültige Nachweis vorliegt, wird der Rabatt entsprechend in der Buchung berücksichtigt.
Zusätzlicher Rabatt auf Gästekarten
Wenn zum Zeitpunkt der Gästekartenbestellung Sozialleistungen bezogen werden (durch das Kind oder Sorgeberechtigte), kann ein zusätzlicher Rabatt auf Gästekarten gewährt werden.
- Reichen Sie dafür einen aktuellen Nachweis ein.
- Sie erhalten anschließend einen Rabattcode für die Ticketbestellung.
- Der zusätzliche Rabatt beträgt 15 % auf die Gästekarten.
Sozialrabatt im Vorbereitungsprogramm
Für ausgewählte Kurse im Vorbereitungsprogramm gibt es ebenfalls einen Sozialrabatt. Ob und in welcher Höhe ein Rabatt verfügbar ist, wird jeweils direkt bei der Buchung angezeigt.
So funktioniert die Beantragung
- Geben Sie bereits während der Anmeldung an, dass Sie sozialrabatt‑berechtigt sind.
- Reichen Sie den gültigen Nachweis innerhalb der im Portal genannten Frist ein.
- Sobald der Nachweis geprüft ist, wird der Sozialrabatt in Ihrer Buchung berücksichtigt.
Stand: 25.06.2026